Qualitätsvoraussetzungen für die Mitgliedschaft im Qualitätszirkel der Hospiz und Palliativ Arbeitsgemeinschaft Köln e.V.
- Definition von Sterbebegleitung als Lebenshilfe
- Klarheit des Konzeptes: Ziele, Aufgaben, Zielgruppe, Zuständigkeiten
- Durchgeführte Begleitung oder Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, ihnen Nahestehenden und Trauernden
- Einsatz von qualifizierten ehrenamtlich Mitarbeiter*innen
- Verschwiegenheitserklärung aller Mitarbeiter*innen
- Koordination der Einsätze durch qualifizierte hauptamtliche Mitarbeiter*innen mit fest umschriebenen Arbeitsinhalten sowie entsprechende Dokumentation
- Arbeit nach den Kriterien der Gemeinnützigkeit
- Bereitschaft zu Austausch und kollegialem Kontakt sowie zur Vernetzung mit anderen Hospizdiensten und Hospizinitiativen
Sehen Sie auch:
Aufnahmeantrag: Antrag auf Mitgliedschaft HAK