Mitglied des Qualitätszirkel der HAK e.V. werden

Qualitätsvoraussetzungen für die Mitgliedschaft im Qualitätszirkel der Hospiz und Palliativ Arbeitsgemeinschaft Köln e.V.

  • Definition von Sterbebegleitung als Lebenshilfe
  • Klarheit des Konzeptes: Ziele, Aufgaben, Zielgruppe, Zuständigkeiten
  • Durchgeführte Begleitung oder Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, ihnen Nahestehenden und Trauernden
  • Einsatz von qualifizierten ehrenamtlich Mitarbeiter*innen
  • Verschwiegenheitserklärung aller Mitarbeiter*innen
  • Koordination der Einsätze durch qualifizierte hauptamtliche Mitarbeiter*innen mit fest umschriebenen Arbeitsinhalten sowie entsprechende Dokumentation
  • Arbeit nach den Kriterien der Gemeinnützigkeit
  • Bereitschaft zu Austausch und kollegialem Kontakt sowie zur Vernetzung mit anderen Hospizdiensten und Hospizinitiativen

Sehen Sie auch:

Aufnahmeantrag: Antrag auf Mitgliedschaft HAK